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Verwendung einer anderen Sprache als Französisch durch die Zivilverwaltung

Die Vorbildfunktion der Zivilverwaltung und des öffentlichen Dienstes auf Französisch

Französisch ist nicht nur die alleinige Amtssprache von Québec, sondern auch die gemeinsame Sprache der gesamten Nation Québec. Sie dient als gemeinsamer Nenner im öffentlichen Raum und als Kommunikationsmittel zwischen Quebecern, die nicht dieselbe Muttersprache sprechen. Die französische Sprache ist auch die Sprache der Integration von Einwanderern in die Gesellschaft Québecs.

Führende Rolle der Zivilverwaltung

Die Zivilverwaltung ist stolz darauf, den Quebecern auf Französisch zu dienen und eine führende Rolle bei der Förderung, dem Einfluss, der Verwendung und dem Schutz der französischen Sprache in Québec zu spielen.

Die Charta der französischen Sprache begründet die Pflicht der Zivilverwaltung, mit gutem Beispiel voranzugehen. Nach diesem Prinzip muss die Zivilverwaltung als Vorbild dienen und, außer in bestimmten Fällen, ausschließlich Französisch verwenden. Dies umfasst insbesondere die Beschilderung und die in der Kommunikation verwendete Sprache.

Ab dem 1. Juni 2023 ist die Zivilverwaltung verpflichtet, ihre Dienstleistungen ausschließlich in französischer Sprache zu erbringen, es sei denn, sie ist zur Verwendung einer anderen Sprache berechtigt und entscheidet sich dafür.

Jede Stelle der Zivilverwaltung (nur auf Französisch) (PDF 839 Ko) soll eine Richtlinie erlassen, in der sowohl die Arten von Situationen festgelegt werden, in denen sie beabsichtigt, eine andere Sprache als Französisch zu verwenden – sofern dies nach den Bestimmungen der Charta zulässig ist, – als auch die von der zuständigen Stelle festgelegten Maßnahmen oder Anweisungen, die vor der Verwendung einer anderen Sprache befolgt werden müssen. Darüber hinaus sollen diese Stellen, wann immer sie es für möglich halten, ausschließlich Französisch verwenden, auch wenn die Bestimmungen der Charta ihnen die Verwendung einer anderen Sprache gestatten würden.

Wenn Sie wünschen, dass eine Verwaltungsstelle mit Ihnen in einer anderen Sprache als Französisch kommuniziert, muss die Verwaltungsstelle prüfen, ob ihre Richtlinien dies zulassen. Dazu muss die Verwaltungsstelle bestätigen, dass Sie zu einer der Gruppen gehören, für die gemäß der Charta unter außergewöhnlichen Umständen die Verwendung einer anderen Sprache als Französisch zulässig ist. Es sind keine Belege erforderlich; eine Erklärung in gutem Glauben genügt. Die Verwaltungsstelle muss jedoch, wann immer sie es für möglich hält, ausschließlich Französisch verwenden.

Erlaubt es die Richtlinie der Verwaltungsstelle (nur auf Französisch) nicht, mit Ihnen in einer anderen Sprache als Französisch zu kommunizieren, muss von der Verwaltungsstelle, sowohl schriftlich als auch mündlich, ausschließlich Französisch verwendet werden. Es ist zu beachten, dass jede Verwaltungsstelle selbst festlegt, in welchen Situationen sie eine andere Sprache verwenden darf. Die Tatsache, dass eine Verwaltungsstelle in einer bestimmten Situation eine andere Sprache als Französisch verwendet, bedeutet allerdings nicht, dass eine andere Verwaltungsstelle in einer ähnlichen Situation dieselbe Sprache verwenden wird.

Ausnahmen von der ausschließlich französischsprachigen Kommunikation

Im Folgenden werden die wichtigsten Situationen aufgeführt, in denen eine Stelle der Zivilverwaltung in einer anderen Sprache als Französisch kommunizieren darf.

Kommunikation mit Personen

Personen, die vor dem 13. Mai 2021 ausschließlich in englischer Sprache mit einer Zivilverwaltungsstelle kommunizierten

Die Verwaltungsstellen dürfen Personen, mit denen sie vor dem 13. Mai 2021 in einer diese Personen betreffenden Angelegenheit ausschließlich auf Englisch kommuniziert haben, weiterhin ausschließlich in englischer Sprache Dienstleistungen anbieten.

Personen, die als berechtigt erklärt wurden, Unterricht in englischer Sprache zu erhalten

Die Verwaltungsstellen können mit Personen, die als berechtigt erklärt wurde, Unterricht in englischer Sprache zu erhalten, auf Englisch kommunizieren, sofern diese einen entsprechenden Antrag stellen und vom Ministère de l’Éducation du Québec eine Bescheinigung über die Berechtigung zum Unterricht in englischer Sprache (nur auf Französisch) erhalten haben.

Dies gilt jedoch nicht für bestimmte Gruppen, wie Kinder von Ausländern, die sich vorübergehend in Québec aufhalten (ausländische Studierende und ausländische Zeitarbeitskräfte) und denen eine Berechtigung zum Empfang von Unterricht in englischer Sprache ausgestellt wurde.

Indigene Völker

Die Verwaltungsstellen können zur Erbringung von Dienstleistungen für indigene Völker neben Französisch auch in einer anderen Sprache kommunizieren.

Einwanderer

Die Verwaltungsstellen können neben Französisch auch in einer anderen Sprache kommunizieren, um Dienstleistungen anzubieten, die Einwanderern in den ersten sechs Monaten nach ihrer Ankunft in Québec die Integration in die Gesellschaft von Québec erleichtern.

Außerhalb von Québec erbrachte Dienstleistungen

Die Verwaltungsstellen können neben Französisch auch eine andere Sprache verwenden, um außerhalb von Québec Dienstleistungen zu erbringen und Beziehungen zu pflegen.

Tourismusdienstleistungen

Die Verwaltungsstellen dürfen zur Erbringung touristischer Dienstleistungen neben Französisch auch in einer anderen Sprache kommunizieren.

Juristische Personen und Unternehmen mit Sitz außerhalb von Québec

Die Verwaltungsstellen können neben Französisch auch in einer anderen Sprache kommunizieren, wenn sie sich an eine juristische Person oder ein Unternehmen ohne Sitz oder Niederlassung in Québec wenden.

Juristische Personen und Unternehmen mit Sitz in Québec und einer Hauptverwaltung oder Niederlassung außerhalb von Québec

Die Verwaltungsstellen dürfen neben Französisch auch eine andere Sprache verwenden, um mit einer juristischen Person oder einem Unternehmen mit Sitz in Québec zu kommunizieren, wenn die Kommunikation ausschließlich an den Sitz oder die Niederlassung dieser juristischen Person oder dieses Unternehmens außerhalb von Québec gerichtet ist.

Juristische Personen, die gemäß § 95 – dem James-Bay- und dem Northern-Québec-Abkommen sowie dem Northeastern-Québec-Abkommen – von der Anwendung der Charta ausgenommen sind.

Die Verwaltungsstellen dürfen neben Französisch eine weitere Sprache verwenden, um mit juristischen Personen zu kommunizieren, die gemäß § 95, der sich auf das James-Bay- und das Northern-Québec-Abkommen sowie das Northeastern-Québec-Abkommen bezieht, von der Anwendung der Charta ausgenommen sind.

Bestimmte juristische Personen und Unternehmen, die Dienstleistungen in einem Gebiet oder für eine Person erbringen, auf die in § 97 der Charta Bezug genommen wird

Die Verwaltungsstellen dürfen neben Französisch eine andere Sprache verwenden, wenn sich die Mitteilung an die Einrichtung einer juristischen Person oder eines Unternehmens richtet, die/das ausschließlich zum Zweck der Erbringung von Dienstleistungen in einem Reservat, einer Siedlung oder auf den in § 97 der Charta genannten Gebieten gegründet und betrieben wird, oder an eine in diesem Paragrafen genannte Person.

Einzelunternehmen

Die Verwaltungsstellen dürfen neben Französisch auch eine andere Sprache verwenden, wenn sie mit einem Einzelunternehmen kommunizieren, das von einer Person betrieben wird, mit der die Verwaltungsstellen in einer anderen Sprache kommunizieren dürfen.

Der Charta unterliegende Stellen der Zivilverwaltung

Um zu erfahren, welche Stellen der Pflicht der Zivilverwaltung unterliegen, mit gutem Beispiel voranzugehen, konsultieren Sie bitte die Liste der Stellen der Zivilverwaltung (nur auf Französisch) (PDF 839 Ko).

Französisch lernen durch Francisation Québec und in Bildungseinrichtungen

Francisation Québec ist die einzige staatliche Anlaufstelle zum Erlernen der französischen Sprache für Personen ab 16 Jahren, die in Québec leben oder planen, sich dort niederzulassen, sowie für Arbeitnehmer in Unternehmen. 

Französisch lernen in englischsprachigen Einrichtungen, die Grund-, Sekundar- oder Hochschulunterricht anbieten

Personen mit Wohnsitz in Québec, die an einer englischsprachigen Einrichtung Grund-, Sekundar- oder Hochschulunterricht erhalten, haben das Recht, an derselben Einrichtung auch Französischunterricht zu erhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass Schülerinnen und Schüler, die während ihrer gesamten Grund-, Sekundar- und Hochschulbildung Französischunterricht erhalten haben, über ausreichende Kenntnisse verfügen, um Französisch als gemeinsame Sprache zu verwenden, damit sie sich in die Gesellschaft von Québec einbringen, darin entfalten und zu deren Entwicklung beitragen können.

Letzte Aktualisierung: 5. Oktober 2026